Allgemeine
Geschäftsbedingungen

 

Die AGB’s der WISSENMACHTS GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Bildungsdienstleistungsangeboten der WISSENMACHTS GmbH

Präambel: 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bildungsdienstleistungen in alleiniger Verantwortung der WISSENMACHTS GmbH (auch als Bildungsdienstleister bezeichnet) und sind stets in der aktuellsten Version gültig. Mit Veröffentlichung neuer AGBs werden alle vorherigen Versionen ungültig. Für Bildungsdienstleistungen, die gemeinsam mit anderen Veranstaltern durchgeführt werden, gelten gesonderte Teilnahmeverträge.

Stand: April 2021

Herr König - Fachbereichsleiter für Aufstiegsfortbildungen

Geschäftsführer

der WISSENMACHTS GmbH

Ralf König
T: 0381 – 80 70 700
E: kontakt@wissenmachts.de

WO finden Sie uns?

Kuhstraße 1 in 18055 Rostock

Informationen zum Download

 

1 Anmeldung zur Teilnahme an einer Bildungsdienstleistung

Der Teilnehmer unterbreitet der WISSENMACHTS GmbH mit Übersendung der Seminaranmeldung ein Angebot zur Teilnahme an einer in der Seminaranmeldung benannten konkreten Bildungsdienstleistung. Nach Prüfung der Kapazität nimmt die WISSEBNMACHTS GmbH mit der Rücksendung des durch sie unterzeichneten Teilnehmervertrags dieses Angebot an. Die WISSENMACHTS GmbH behält sich vor, die angebotene Bildungsdienstleistung aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl nicht durchzuführen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten einschließlich Rechnungsanschrift und gewünschter Zahlungsweise vollständig und richtig abzugeben. Die Anmeldedaten unterliegen dem Datenschutz.

2 Widerrufsrecht

Der Teilnehmer hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer an die WISSENMACHTS GmbH, Kuhstraße 1, 18055 Rostock, Fax: 0381-8070760, Email: kontakt@wissenmachts.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform.
Der Widerruf ist zu richten an: WISSENMACHTS GmbH, Kuhstraße 1, 18055 Rostock, Fax: 0381-8070760, Email: kontakt@wissenmachts.de

Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Website www.wissenmachts.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Widerrufsfolgen: im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Teilnehmer der WISSENMACHTS GmbH die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er der WISSENMACHTS GmbH insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die WISSENMACHTS GmbH mit deren Empfang.

3 Zahlungsbedingungen

Mit der Anmeldung ist derjenige zu benennen, der die Kosten für die Teilnahme an der Bildungsdienstleistung übernimmt (Zahlungspflichtiger). Der Zahlungspflichtige hat nach Rechnungslegung den Rechnungsbetrag, nach den Bedingungen und Terminen der Rechnung, auf das Konto der WISSENMACHTS GmbH zu zahlen. Die Zahlungsverpflichtung gilt unabhängig von Leistungen Dritter.

  1. Lehrgangsgebühren sind grundsätzlich zwei Wochen vor Beginn der gebuchten Bildungsdienstleistung inklusive ausgewiesener Nebenkosten (Bearbeitungsgebühren, Lehrgangsunterlagen etc.) in voller Höhe auf das Konto der WISSENMACHTS GmbH zu entrichten. Sind abweichende Zahlungsziele vereinbart, ist der Rechnungsbetrag nach Rechnungslegung bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen.
  2. Werden öffentliche Fördermittel (z.B. Meister-BAföG) beantragt, kann die WISSENMACHTS GmbH das Zahlungsziel vor den Beginn der Bildungsdienstleistung legen. Gegen Vorlage eines bankbestätigten Auszugs mit entsprechendem Guthaben kann die Bildungsdienstleistung auch ohne vorherige Zahlung begonnen werden. Ohne diesen bankbestätigten Auszug oder die entsprechende Zahlung kann die WISSENMACHTS GmbH den Beginn der Bildungsdienstleistung aussetzen, solange bis Zahlung in vereinbarter Höhe eingegangen ist.
  3. Bei höherer beruflicher Qualifizierung kann die Zahlung monatlicher Raten vereinbart werden.
  4. Bei Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel (z.B. Meister-BAföG) ist eine Ratenzahlung grundsätzlich ausgeschlossen. Die WISSENMACHTS GmbH behält sich für den Fall eines Zahlungsverzuges einer Rate das Recht vor, den gesamten Restbetrag für die Fortbildung zur sofortigen Zahlung fällig zu stellen. Der Teilnehmer erkennt ausdrücklich die damit verbundene sofortige Zahlungsfrist an.
    5. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldungen gültigen Preise. Sofern bei den einzelnen Angeboten nicht anders vermerkt, werden Kosten für Lernmittel und Prüfungen gesondert berechnet. Für externe Prüfungen gelten die Gebührenordnungen der fremden Prüfungsstellen. Entstandene Kosten für Unterkunft und
    Verpflegung sind durch den Teilnehmer selbst zu tragen. Bei Zahlungsverzug ist die WISSENMACHTS GmbH berechtigt, für jede Mahnung eine Kostenbeteiligung von 10€ sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% p. a. über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Bei Nichtzahlung des fälligen Betrages ist die WISSENMACHTS GmbH berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der weiteren Teilnahme an der Bildungsdienstleistung auszuschließen.


    4 Rücktritt und Kündigung

    Bis 90 Tage vor Lehrgangsbeginn kann der/die Teilnehmer/in den Vertrag ohne Angaben von Gründen kündigen. In diesem Fall wird eine Bearbeitungspauschale von 120 € fällig. Die Kündigung muss schriftlich bei der WISSENMACHTS GmbH eingehen.

  5. Bei einer Kündigung vom 89. – 60. Tag vor Kursbeginn werden 20% der Seminargebühren fällig. Diese werden bei einer Teilnahme an einem folgenden Kurs verrechnet, ausgeschlossen bleibt die Bearbeitungspauschale.
Bei einer Kündigung vom 59. – 30. Tag vor Kursbeginn werden 50% der Seminargebühren fällig. Diese werden bei einer Teilnahme an einem folgenden Kurs verrechnet, ausgeschlossen bleibt die Bearbeitungspauschale.
    Sollte eine Kündigung nach dem 29. Tag vor Lehrgangsbeginn erfolgen, gilt die Anmeldung als unwiderruflich.
    2. Maßgeblich ist der Eingang der Erklärung bei der WISSENMACHTS GmbH. Erfolgt eine Kündigung nicht fristgerecht oder erscheint der Teilnehmer nicht zur gebuchten Fortbildung, so muss die Teilnahmegebühr in voller Höhe gezahlt werden. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Bildungseinheiten oder -teile berechtigt nicht zu einer Kürzung der Teilnahmegebühr.
    3. Nach Beginn einer Bildungsdienstleistung von mehr als einem Jahr Dauer kann die Teilnahme ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf der ersten 12 Monate mit einer Frist von 6 Wochen zum Jahresablauf gekündigt werden. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Kündigung bei der WISSENMACHTS GmbH. Im Fall der Kündigung ist nur der Teil des Teilnahmeentgeltes zu entrichten, der dem Wert der Leistungen während der Laufzeit des Vertrages entspricht, zzgl. einer Verwaltungskostenpauschale von 10 % der Teilnahmegebühr jedoch mindestens 120 €. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
    4. Es ist möglich den Kursbeginn ersatzweise auf einen späteren Zeitpunkt (nächster Starttermin) zu verlegen oder sich durch eine Person, mit den notwendigen Zugangsvoraussetzungen, die mit allen Rechten und
    Pflichten den Vertrag übernimmt, ersetzen zu lassen. Die WISSENMACHTS GmbH kann dessen Teilnahme verweigern, wenn in der Person des Ersatzteilnehmers ein Grund besteht, den der Bildungsträger zum Ausschluss gem. § 6 berechtigen würde.

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    5 Kündigung aus wichtigem Grund

    Der Teilnehmer kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Bei Vorliegen eines ordnungsgemäßen Rücktritts aus wichtigem Grund wird der Teilnehmer von der Zahlung für künftige, noch nicht in Anspruch genommene Leistungen befreit. Das Recht zum Rücktritt aus wichtigem Grund entfällt, wenn der Eintritt des wichtigen Grundes bei Anmeldung zur Bildungsdienstleistung vorhersehbar war und/ oder der Teilnehmer ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.


    6 Absage, Ausfall, Verlegung von Fortbildungen, Dozentenwechsel

  6. Die WISSENMACHTS GmbH hat das Recht, Bildungsdienstleistungen bei nicht ausreichender Anzahl von Anmeldungen oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in voller Höhe zurückerstattet, weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  7. Der WISSENMACHTS GmbH steht das Recht zu, Veranstaltungstermine in angemessener Frist zu verlegen, zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Veranstaltungen an unterrichtsfreien Tagen nachzuholen. Als angemessene Frist gilt, wenn der neue Termin innerhalb der planmäßigen Dauer der Fortbildung liegt. Bei Einzelveranstaltungen ist die Frist angemessen, wenn der Verlegungstermin innerhalb von 4 Wochen nach dem Ursprungstermin stattfindet. Sollten dem Teilnehmer zusätzliche Kosten entstehen, werden diese nicht von der WISSENMACHTS GmbH übernommen. Soweit Inhalt, Organisation und Qualität der Bildungsdienstleistung nicht wesentlich beeinträchtigt werden, berechtigen der Wechsel von Dozenten sowie Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung des Entgeltes. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist ins besondere dann nicht anzunehmen, wenn nunmehr eingesetzte Dozenten eine fachlich adäquate Qualifikation besitzen.

    7 Ausschluss von der Teilnahme

Die WISSENMACHTS GmbH ist berechtigt, den Teilnehmer in besonderen Fällen, wie z. B. Zahlungsverzug, Verstöße gegen den Datenschutz, Störungen der Veranstaltung und oder des Betriebsablaufes soweit diese die Durchführung der Bildungsdienstleistung gefährden, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ebenso können unentschuldigte Fehltagen, sowie eine Anwesenheit von unter 75% und unzureichenden Leistungen sowie bei grober Verletzung der in diesem Vertrag formulierten Bedingungen zu einem Ausschluss von Teilnehmern führen. Der Teilnehmer hat in diesem Fall als Schadensersatz die volle Teilnahmegebühr zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Weiterbildungsträgers bleiben davon unberührt.


8 Nutzung der Lehrmaterialien sowie der Hard- und Software

  1. Die Benutzung der Lehrmaterialien ist nur dem angemeldeten Teilnehmer gestattet. Ohne schriftliche Genehmigung der WISSENMACHTS GmbH dürfen Lehrmaterialien weder vom Teilnehmer noch von Dritten in irgendeiner Form vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung. Verstöße werden nach § 106 UrhG geahndet.
  2. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Software nur für die Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Genauso dürfen Zugangsdaten nicht an Dritte weitergegeben bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software ohne Abstimmung mit der zuständigen Standortleitung durchzuführen.
  3. Sofern Kosten für Lehrmaterialien preislich gesondert ausgewiesen werden, sind diese als nicht als
    erstattungsfähige Pauschale anzusehen und vor Lehrgangsbeginn zu entrichten. Lehrmaterialien können in Buchform, als kopiertes Skriptmaterial oder in allgemein üblichen Dateiformaten zur Verfügung gestellt werden.

     

    9 Haftung

Die WISSENMACHTS GmbH haftet nicht für Schäden der Teilnehmer (Drittschäden). Die WISSENMACHTS GmbH haftet nicht für höhere Gewalt und jede Art von Schadensersatz, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der WISSENMACHTS GmbH, von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Es wird klargestellt, dass im Hinblick auf die individuellen Fähigkeiten des Teilnehmers für einen erfolgreichen Abschluss der Bildungsdienstleistung keine Gewähr übernommen werden kann. Auch für sämtliche Kursinhalte wird keine Haftung übernommen.


10 Datenschutz

Durch die Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Veranstaltungsabwicklung sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Bildungsdienstleistung sowie allgemeine bildungsorientierte Informationen gespeichert werden.
Nach Datenschutzverpflichtungen des Teilnehmers ist es diesem untersagt, Informationen, die ihm in Verbindung mit dem Bildungsunternehmen und deren Mitarbeitern, Bildungsdienstleistungsinhalten und -materialien sowie über weitere Kursteilnehmer bekannt werden, weder weiter zu geben noch diese zu veröffentlichen. Dieses Verbot gilt insbesondere auch für Fotos von Mitarbeitern, Dozenten oder anderen Teilnehmern.

11 Hausordnung

Die geltende Hausordnung der WISSENMACHTS GmbH, die öffentlich aushängt, ist Bestandteil dieser AGBs für alle Veranstaltungen des Weiterbildungsträgers, die in ihrem Betriebsgebäude stattfinden. Für andere Veranstaltungsorte gilt jeweils die dortige Hausordnung.

12 Nebenabreden

Sämtliche Nebenabreden gelten grundsätzlich als nicht getroffen und bedürfen stets der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.

13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirt- schaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.